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EU-Omnibus-Initiative: Bürokratieabbau und Erleichterung für Unternehmen?
Die EU-Kommission hat im Februar 2025 ein umfassendes „Omnibus“-Paket vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, die Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu minimieren. Die Änderungen betreffen vor allem die ESRS, EU-Taxonomie und die CSDDD. Wichtig ist: Die CSRD bleibt bestehen, wird aber vereinfacht. Damit sollen vor allem große in den Fokus der Berichterstattung rücken und kleinere Unternehmen entlastet werden.
Wesentliche Änderungen gegenüber der ESRS
- Anhebung der Schwellenwerte: Zukünftig sollen die CSRD Pflichten nur noch für sehr große Kapitalgesellschaften gelten, die über 1.000 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von 50 Millionen oder eine Bilanzsumme von 25 Millionen EUR überschreiten.
- Unternehmen des zweiten und dritten Anwenderkreisen erhalten 2 Jahre Aufschub („Stop the Clock“) und müssen anstelle von 2025 oder 2026 erst 2027 oder 2028 berichten.
- Vereinfachte ESRS-Standards: Die ESRS werden überarbeitet und um zahlreiche Pflichtangaben reduziert. Es soll stärker auf quantitative Indikatoren gesetzt werden. Die branchenspezifischen ESRS-Standards werden ganz ausgesetzt
- Verkleinerung des „Trickle-Down“-Effektes: Für Unternehmen unterhalb der CSRD-Schwellen, wird ein vereinfachter VSME-Berichtsstandard eingeführt. Kleine und mittlere Unternehmen müssen nur einen stark vereinfachten VSME Standard erfüllen. Damit sollen die Berichtspflichten vor allem für kleine Zulieferer begrenzt werden.
- EU-Taxonomie: Die Taxonomie-Berichtsanforderungen sollen ebenfalls nur noch große Firmen betreffen. Auch der Umfang wird deutlich reduziert, hier plant die Kommission bis zu 70% weniger Datenfelder. Kleinere Unternehmen müssen nur materielle Daten liefern.
Vorteile für Unternehmen
Die Omnibus-Initiative bringt vor allem Entlastung. Kleinerer Anwenderkreis und mehr Zeit zur Umsetzung. Durch die hohen Schwellen fallen nach EU-Angaben rund 80% der bisherigen betroffenen Firmen aus der Berichtspflicht heraus. Vor allem der zuvor betroffene Mittelstand fällt heraus. Die verbleibenden Unternehmen bekommen 2 Jahre mehr Zeit sich mit den Berichtspflichten auseinanderzusetzen und diese umzusetzen. Auch für den Großteil der kleinen Zulieferer gelten in Zukunft nur noch die starkvereinfachten VSME Standards.
Herausforderungen
Trotz der Entlastung bleiben Risiken und Unsicherheiten. Viele Details der geplanten Veränderungen sind noch nicht final: Welche Schwellen werden tatsächlich gelten, wie viele Datenpunkte entfallen? Unternehmen müssen die bisherigen CSRD-Pläne überdenken und flexibel anpassen. Zudem warnen Kritiker, dass durch die gelockerten Pflichten die Nachhaltigkeitsstandards verwässert werden könnten. Durch die deutliche Reduzierung der Firmen und des Umfangs drohen Informationslücken und Einbuße in der Transparenz.
Ausblick und Zeitplan
Die Kommission hat die Omnibus-Vorschläge am 26. Februar 2025 vorgelegt. Bereits im April 2025 stimmte das EU-Parlament dem „stop-the-clock“ Verschiebungspaket zu. Die übrigen Änderungen müssen noch im EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet werden. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung über die Anpassungen aller Voraussicht nach im vierten Quartal 2025 fallen wird. Erst nach der Entscheidung ist sicher, welche Änderungen endgültig greifen.
Fazit und Empfehlung
Die Omnibus-Initiative schafft spürbare Erleichterungen: weniger Unternehmen sind verpflichtet Berichte zu erstellen, und Umfang sowie Fristen werden gelockert. Dies verschafft insbesondere mittelständischen Betrieben Zeitgewinn und reduziert den Aufwand. Unternehmen sollten diese Übergangszeit strategisch nutzen: Prozesse und Reporting-Systeme mit Sorgfalt überprüfen und anpassen, Themen der doppelten Wesentlichkeit analysieren und Informationslücken schließen. Die Zeit der Vorbereitung ist wertvoll und sollte aktiv genutzt werden, um künftige Berichtspflichten effizient zu erfüllen.
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Philipp Kemper
Consultant Managed Services