ESG Reporting – Environmental, Social und Governance

Das Ziel: Eine zukunftsfähige Unternehmensführung durch die Implementierung von ESG-Prinzipien. Die Offenlegung und Kommunikation von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen sowie der Fortschritte eines Unternehmens auf dem Weg dort hin birgt Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen.

Übernehmen Sie die Führung für eine nachhaltige Zukunft.

„Angesichts der hohen fachlichen und technischen Komplexität sowie der Beteiligung verschiedener Fachbereiche und Stakeholder ist es entscheidend, ESG als einen ganzheitlichen Prozess zu betrachten.“

Cedric Baran, Senior Consultant

Unser ESG Team unterstützt Sie ganzheitlich und mit modernsten Technologien, um Ihren gesamten Nachhaltigkeitsprozess zu optimieren! Lassen Sie uns gemeinsam anpacken! Lassen Sie uns die nächsten Schritte gemeinsam angehen.

 

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Environmental, Social and Governance – Prozess

Der Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung startet mit einem umfassenden Verständnis der gesamten Wertschöpfungskette sowie der Strukturen des Unternehmens. Im Anschluss können Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte identifiziert und die dazugehörigen Daten gesammelt werden.

Wir begleiten Sie vom Grundverständnis der Prozesse über die Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur Analyse und Veröffentlichung Ihrer Daten. So schaffen Sie Transparenz über Ihre Nachhaltigkeitsleistung und verlieren dabei nicht den Überblick. Durch iterative Anpassungen, stellen Sie sich ändernden Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens und werden Ihren Stakeholdern gerecht.

Corporate Social Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD, eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, wurde 2022 veröffentlicht und verpflichtet Unternehmen, nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken anzuwenden und ihre soziale und ökologische Leistung offenzulegen. Sie ersetzt schrittweise die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erfordert ab 2024 umfassendere Berichte gemäß einheitlicher Standards.

Das Ziel besteht darin, die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte zu verbessern. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Standards im Lagebericht sowieso eine spätere Pflicht zur externen Prüfung, unterstreicht die Bedeutung, die der nicht-finanziellen Berichterstattung in Zukunft beigemessen wird. Die Einführung erfolgt phasenweise anhand folgender Roadmap:

  • Phase 1:  Ab Januar 2024 für bereits NFRD-berichtspflichtige Unternehmen
  • Phase 2: Ab Januar 2025 für große Unternehmen, die bislang nicht unter NFRD-Berichtpflicht fallen. 
  • Phase 3: Ab Januar 2026 für börsennotierte KMU’s, kleinere Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

 

Als großes Unternehmen zählen diejenigen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  •  Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
  •  Nettoumsatz/Ertragslage > 40 Mio. Euro
  •  Mindestens 250 Mitarbeiter

Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der die Schwellenwerte für die Klassifizierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen anhebt. Diese müssen nun in nationales Recht umgewandelt werden. Eine Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 24.12.2024 erfolgen.

EU Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein integraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen und ein wesentlicher Teil der Strategie, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Ihr Ziel ist es, den Finanzmarkt transparenter zu gestalten und vor Greenwashing zu schützen. Dazu wurden sechs Umweltziele definiert, von denen Unternehmen mindestens eines erfüllen müssen, um als nachhaltig eingestuft zu werden.


1. Klimaschutz

2. Klimawandelanpassung

3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung von Verschmutzung

6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS sind das Rahmenwerk, das für die Implementierung und Definition der CSRD verwendet wird.

Die ESRS wurden in Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und 2023 von der EU-Kommission verabschiedet. Sie bestehen aus zwei übergeordneten Standards, die allgemeine Anforderungen und Grundsätze enthalten, sowie aus zehn thematischen Standards, die sich auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte beziehen. In der Zukunft sind weitere branchenspezifische Standard geplant. Die Berichterstattung wird durch den Grundsatz der Doppelten Wesentlichkeit (ESRS 1) bestimmt, der den Umfang der zu berichtenden Informationen definiert.

Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat das Ziel, eine einheitliche Sprache für Nachhaltigkeit zu schaffen.

Die GRI-Leitlinien werden weltweit als führender Standard für Nachhaltigkeitsberichte angesehen und erfreuen sich großer Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren. Die Standards sind in drei Kategorien unterteilt:

  • GRI-Universalstandards (für alle Organisationen)
  • GRI-Branchenstandards (für spezifische Branchen)
  • GRI-Themenstandards (verlangen Angaben zu bestimmten Themen)

Zurzeit kann der ESRS nicht durch den GRI ersetzt werden, jedoch gibt es seit November 2023 den GRI-ESRS Interoperability Index, welcher eine Überleitung der einzelnen Standards untereinander erlaubt.

Doppelte Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit (double materiality) betrachtet zwei Perspektiven, um den Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten angemessen zu beschreiben.

Die Outside-in-Perspektive (Finanzielle Wesentlichkeit) analysiert die Auswirkungen externer Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Unternehmensstrategie, finanzielle Lage und die langfristige Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Die Inside-Out-Perspektive (Umwelt und soziale Wesentlichkeit) betrachtet die Folgen des unternehmerischen Handelns auf die Nachhaltigkeitsaspekte. Ein Thema wird als wesentlich betrachtet, wenn es entweder potenzielle Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg birgt (Outside-In) oder wenn es aufgrund der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft signifikant ist (Inside-Out). Das Unternehmen muss daher sowohl externe Nachhaltigkeitsrisiken bewältigen als auch seine eigenen internen Praktiken verbessern, um eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Dies umfasst die Offenlegung von Strategie und Governance bezüglich des Themas, Informationen zu durchgeführten Maßnahmen sowie Ziele und Leistungskennzahlen.

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Ihr direkter Kontakt zu unserem ESG Team:

Friederike Rombach

Lead Consultant

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