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ESG: Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive

Die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) können auf den ersten Blick als überfordernd und unüberwindbar erscheinen. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Einblick in die Inhalte der ESRS und beleuchten die berichtspflichtigen Standards sowie das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Unser Ziel: Ein klares Verständnis zu vermitteln und den Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der ESRS aufzuzeigen. 

Wer ist ab wann zur Berichterstattung verpflichtet? 

Die Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht sowie der Zeitpunkt, ab dem die Berichtspflicht besteht, richten sich nach der Größe des Unternehmens. Für Unternehmen die bereits dem Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, demnach börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften ab 500 Mitarbeitern, gilt eine Berichtspflicht bereits ab dem Geschäftsjahr 2024. 

Für das Berichtsjahr 2025 tritt eine Berichtspflicht für alle großen Unternehmen in Kraft, das heißt Unternehmen die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme, die größer als 20 Mio. Euro ist, Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro und/oder eine Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Mitarbeitern.  

Für das Berichtsjahr 2026 wird der Anwenderkreis um alle kapitalmarktorientieren KMUs erweitert. Dennoch haben diese Unternehmen die Möglichkeit eine Aufschiebung bis zum Jahr 2028 zu erwirken, wenn die Anforderungen eine zu hohe Belastung darstellen. 

Der vierte Anwenderkreis kommt im Berichtsjahr 2028 hinzu und betrifft Unternehmen aus Drittländern, mit mehr als 150 Mio. Euro Umsatz, die ein Tochterunternehmen bzw. eine Zweigniederlassung in der EU haben. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anzahl der Unternehmen, die zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, in den kommenden Jahren signifikant zunehmen wird. Derzeit wird geschätzt, dass etwa 500 Unternehmen in Deutschland dieser Berichtspflicht unterliegen, während es in Zukunft voraussichtlich etwa 15.000 sein werden. EU-weit betrachtet sind sogar rund 50.000 Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen.  

ESRS: Welche Inhalte werden verlangt?

In der nachfolgenden Darstellung sind alle Standards aufgelistet, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erstellt wurden. In dem ersten Block sind die übergreifenden Standards aufgelistet. Diese sind von jedem Unternehmen verpflichtend zu berichten. In dem zweiten Block sind themenspezifische Standards aufgelistet, die auf Grundlage der Doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) zu berichten sind. Diese themenspezifischen Standards teilen sich in 3 Unterkategorien auf, den Umwelt Aspekten, den sozialen Aspekten und den Governance Aspekten. 

Ein kleiner Blick in die Zukunft zeigt, dass aktuell an einem zweiten Set gearbeitet wird, welches sich mit branchenspezifischen Berichtsstandard auseinandersetzt. Bis zum 30.Juni 2024 sollen diese der Europäischen Kommission als Entwurf vorliegen und 10 Branchen betreffen. Später sollen dann 30 weitere Branchen folgen. Die ersten Branchen die betroffen sein werden sind: Landwirtschaft, Berg- und Tagebau, Öl- und Gas, Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung, „Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck“, Transport (Straße), Kraftfahrzeuge, Energieerzeugung und Versorgungswirtschaft. Parallel wird ein Standard zur Branchenklassifizierung erstellt, in dem eine Bewertung der Wirtschaftstätigkeit erfolgt. 

In welchem Umfang muss berichtet werden?

Die Anforderungen, ob ein Nachhaltigkeitsaspekt in den Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens aufgenommen werden muss, sind in dem ESRS 1 verankert. Hier sind die Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit definiert. Dieses Konzept erfordert von Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven zu betrachten: 

 

Die Outside-in-Perspektive – “Finanzielle Wesentlichkeit“ 

Die Outside-in-Perspektive analysiert die Auswirkungen externer Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Unternehmensstrategie, finanzielle Lage und die langfristige Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Diese externen Faktoren umfassen unerwartete Wetterereignisse sowie verschärfte Gesetze und Vorschriften. 

Inside-Out-Perspektive - “Umwelt- und soziale Wesentlichkeit” 

Die Inside-Out-Perspektive betrachtet hingegen die konkreten und potenziellen positiven und negativen Folgen des unternehmerischen Handelns (wie Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen) auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte. Hierzu gehören beispielsweise die Auswirkungen auf die Luft- und Wasserverschmutzung sowie den CO2-Ausstoß. 

Ein Thema gilt als wesentlich, wenn daraus entweder Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg entstehen oder es aufgrund der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen signifikant ist. Ein Thema ist somit auch berichterstattungspflichtig, wenn es nur aus der Sicht von einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird.  

Für eine erfolgreiche Wesentlichkeitsanalyse ist eine sorgfältige Vorbereitung, Bereitstellung von Ressourcen und Einbindung des Unternehmensmanagements erforderlich. Zunächst sollten potenziell wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte und Unternehmensspezifische Anforderungen nach ESRS1 identifiziert werden. Es ist wichtig, eine Berichterstattungsschwelle festzulegen, über die alle relevanten Themen gemäß den ESRS-Standards im Bericht hervorgehoben und behandelt werden sollten. Die Daten für diese Analyse werden in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern des Unternehmens gesammelt, darunter Mitarbeiter, Aktionäre, Management, Kunden, Lieferanten, Investoren, Gemeinden, NGOs und Experten. Es werden verschiedene Methoden wie Umfragen, Interviews, Online-Befragungen und Workshops mit relevanten Personen angewendet, um die erforderlichen Informationen zu erfassen. Anschließend wird eine Matrix oder eine Übersicht erstellt, die die wesentlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte sowohl aus der Inside-Out- als auch aus der Outside-In-Perspektive für das Unternehmen und die beteiligten Stakeholder berücksichtigt. Basierend auf zuvor festgelegten Schwellenwerten können die Themen in berichtspflichtig und nicht relevant unterteilt werden.

Werden Nachhaltigkeitsberichte von einer unabhängigen Instanz geprüft?

Der Nachhaltigkeitsbericht wird mit dem Inkrafttreten der neuen CSRD einer Prüfung unterzogen und als integraler Bestandteil eines digitalen Lageberichts von Unternehmen veröffentlicht. Ab dem Geschäftsjahr 2023 ist zunächst eine obligatorische Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgesehen. Mittelfristig wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) eingeführt. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit erfordert einen erweiterten Prüfungsumfang und möglicherweise umfangreichere Vorbereitungen. Dadurch wird gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen für die Nutzer erhöht und die Bedeutung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung gestellt. 

Ausblick

Die Umsetzung des ESRS kann eine Herausforderung darstellen. Dennoch ist es wichtig, auch die potenziellen Vorteile und Chancen, die sich dadurch eröffnen, zu betrachten. Durch eine transparente und umfassende Berichterstattung demonstrieren Unternehmen ihr Engagement für Nachhaltigkeit und stärken das Vertrauen ihrer Stakeholder. In unserer kostenlosen Webinarreihe zum Thema ESG möchten wir Sie auf dem neuesten Stand halten und Ihnen die relevanten Inhalte vermitteln. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie vom Wissen der eingeladenen Experten sowie von unseren erfahrenen Referenten für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

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Autoren: 

Anna Wildung und Philipp Kemper, Consultants der drjve AG

Bei Fragen zum Thema ESG kommen Sie gerne auf uns zu:

Oliver Zimmer

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