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IFRS 18: Neue GuV Anforderungen ab 2027 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
IFRS 18 bringt neue Anforderungen an die Darstellung der finanziellen Performance im IFRS-Abschluss. Unternehmen müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung künftig klarer strukturieren, verpflichtende Zwischensummen ausweisen und Management-Kennzahlen transparenter erläutern. Dadurch kann der Standard nicht nur das externe Reporting, sondern auch Buchhaltungsprozesse, Kontenstrukturen und Reporting-Systeme beeinflussen.
Das Wichtigste in Kürze
- IFRS 18 ersetzt IAS 1 und gilt verpflichtend ab 1. Januar 2027
- Vergleichsdaten für 2026 müssen bereits IFRS-18-konform aufbereitet werden
- Neue GuV-Kategorien: Operating, Investing, Financing
- Pflicht-Zwischensummen: Operating Profit & Profit before financing and income taxes
- MPM-Offenlegungspflichten: EBITDA, Adjusted EBIT & Co. müssen übergeleitet werden
- Auswirkungen reichen über Reporting hinaus: Kontenplan, Systeme, Controlling betroffen
Neuer Standard zur Darstellung und Angabepflicht in Abschlüssen
Mit IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ hat das IASB einen neuen Standard zur Darstellung und Angabepflicht in Abschlüssen veröffentlicht, der IAS°1 ersetzt, dabei jedoch zahlreiche bisherige Vorschriften inhaltlich fortführt und gezielt um neue Anforderungen ergänzt.1
Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Neustrukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung, die verpflichtende Darstellung definierter Kategorien und Zwischensummen sowie neue Angabepflichten zu Management-Performance-Measures (MPMs).2
Die praktische Relevanz von IFRS 18 geht allerdings über ein bloßes „Redesign“ der GuV hinaus. Hierbei können die neuen Vorgaben Reporting-Prozesse, Kontenpläne, Systeme, interne Kontrollen sowie KPI- und Steuerungslogiken beeinflussen, etwa weil Informationen künftig anders gruppiert, aufgeteilt oder übergeleitet werden müssen.3
Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; er ist grundsätzlich retrospektiv anzuwenden. Für kalenderjahrgleiche Unternehmen bedeutet dies, dass bereits die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2026 IFRS-18-konform aufzubereiten sind.4 Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Analyse der fachlichen, prozessualen und systemseitigen Auswirkungen sachgerecht.
Pflichtanwendung ab 1. Januar 2027
Für kalenderjahrgleiche Unternehmen bedeutet dies: Bereits die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2026 müssen IFRS-18-konform aufbereitet werden. Frühzeitige Vorbereitung ist dringend empfohlen.
IFRS 18: Basics
Mit IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Rechnungslegungsstandard veröffentlicht, der die Darstellung der primären Abschlussbestandteile weiterentwickelt und insbesondere die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of Profit or Loss) neu definiert. Der Standard ersetzt dabei wesentliche Vorschriften aus IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und ist Teil des IASB-Projekts Primary Financial Statements, das auf eine Verbesserung der Informationsqualität und Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen abzielt.5
Ziel von IFRS 18 ist es, Finanzberichte vergleichbarer, strukturierter und transparenter zu gestalten. Zu den zentralen Neuerungen zählen insbesondere die Einführung klar definierter Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung, verpflichtende Zwischensummen zur Darstellung der finanziellen Performance sowie erweiterte Angabepflichten zu sogenannten Management Performance Measures (MPMs). Diese Kennzahlen müssen künftig erläutert und auf IFRS-Größen übergeleitet werden, um die Nachvollziehbarkeit unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen für Investoren zu verbessern.6
IFRS 18: Zentrale Änderungen
Die Einführung von IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ bringt mehrere strukturelle Änderungen für die Darstellung der finanziellen Performance im IFRS-Abschluss mit sich. Ziel des Standards ist es, die Vergleichbarkeit, Transparenz und Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Gewinn- und Verlustrechnung.7
Neue Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
Eine zentrale Neuerung von IFRS 18 ist die verpflichtende Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in definierte Kategorien. Diese Kategorien sollen eine klarere Darstellung der finanziellen Performance ermöglichen und Investoren eine bessere Analyse der operativen Geschäftstätigkeit erleichtern.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig in drei Hauptkategorien unterteilt:
- Operating: Erträge und Aufwendungen aus der operativen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.8
- Investing: Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die nicht Teil der operativen Tätigkeit sind, jedoch Erträge generieren, beispielsweise bestimmte Finanzanlagen oder Investment Property.9
- Financing: Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungsaktivitäten, etwa Zinsaufwendungen aus Fremdkapital oder andere Finanzierungskosten.10
Diese strukturierte Darstellung soll dazu beitragen, die operative Unternehmensperformance klarer von Investitions- und Finanzierungseffekten zu trennen.
Verpflichtende Zwischensummen
Darüber hinaus führt IFRS 18 erstmals verpflichtende Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung ein. Zu den wichtigsten zählen:
- Operating Profit
- Profit before financing and income taxes
Diese Zwischensummen sollen eine einheitlichere Darstellung zentraler Leistungskennzahlen ermöglichen und damit die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verbessern.11
Neue Offenlegungspflichten für Managementkennzahlen
Ein weiterer Schwerpunkt von IFRS 18 betrifft die Behandlung sogenannter Management Performance Measures (MPMs). Viele Unternehmen berichten zusätzliche Leistungskennzahlen wie EBITDA, Adjusted EBIT oder Operating Margin, die häufig zur internen Steuerung und externen Kommunikation der Unternehmensperformance genutzt werden.
IFRS 18 definiert für solche Kennzahlen erstmals verbindliche Angabepflichten. Unternehmen müssen künftig:
- MPMs eindeutig definieren,
- ihre Berechnung transparent erläutern und
- eine Überleitung zu vergleichbaren IFRS-Kennzahlen darstellen.
Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass unternehmensspezifische Leistungskennzahlen für Investoren nachvollziehbar und vergleichbar dargestellt werden.12
IFRS 18: Auswirkungen auf die Praxis
Auf den ersten Blick erscheint IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ vor allem als eine strukturelle Neugestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung. In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch, dass die Auswirkungen des Standards deutlich darüber hinausgehen und mehrere Bereiche der Finanzberichterstattung und Unternehmenssteuerung betreffen können.
Anpassungen in Buchhaltung und Kontenstruktur
Die Datenbasis für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stammt in der Regel aus der operativen Finanzbuchhaltung. Bestehende Kontenstrukturen sind jedoch häufig nicht auf die neuen Kategorien von IFRS 18 ausgerichtet. Unternehmen müssen daher prüfen, in welche Kategorie – Operating, Investing oder Financing – einzelne Positionen künftig einzuordnen sind.
Dies kann dazu führen, dass bestehende Konten umgegliedert, detaillierter strukturiert oder einzelne Positionen aufgeteilt werden müssen. Solche Anpassungen wirken sich regelmäßig auch auf Buchhaltungsprozesse, Kontierungslogiken und Reporting-Systeme aus.
Überprüfung bestehender Prozesse
Die Einführung von IFRS 18 kann zudem dazu führen, dass bestehende Prozesse überprüft und teilweise neu gestaltet werden müssen. In vielen Unternehmen haben sich Buchungs- und Bewertungsprozesse über Jahre entwickelt, ohne dass sie regelmäßig grundlegend hinterfragt wurden.
Ein häufig genanntes Beispiel ist die Fremdwährungsbewertung. Bewertungseffekte müssen künftig eindeutig einer Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden. In bestimmten Fällen kann es daher erforderlich sein, Positionen stärker zu differenzieren oder Konten – etwa bei Bankkonten oder Finanzinstrumenten – weiter aufzuteilen, um eine sachgerechte Zuordnung zu ermöglichen.
Neue Anforderungen im funktionalen Reporting
Viele Unternehmen erstellen ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (Cost-of-Sales-Method) und nutzen damit ein funktionales Reporting. Mit IFRS 18 wird zusätzlich eine eigenständige Investing-Kategorie eingeführt, die es in dieser Form unter IAS 1 nicht gab.
Dabei ist zu beachten, dass die Kategorie Investing nach IFRS 18 nicht automatisch der Investitionstätigkeit in der Kapitalflussrechnung entspricht. Die Klassifizierung orientiert sich vielmehr an der wirtschaftlichen Funktion eines Vermögenswerts im Unternehmen. Dadurch können neue Abgrenzungsfragen entstehen.
Anpassungen in Konsolidierung und Reporting
Auch in der Konzernkonsolidierung kann IFRS 18 Anpassungen erforderlich machen. In vielen Fällen geht es dabei vor allem um ein Redesign der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, um die neuen Kategorien und Zwischensummen sachgerecht abzubilden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die zugrunde liegenden Daten aus der operativen Buchhaltung bereits entsprechend strukturiert sind. Die Qualität der Quellsysteme und Kontierungslogiken gewinnt damit weiter an Bedeutung.
Neue Transparenz bei Managementkennzahlen
Ein weiterer zentraler Bestandteil von IFRS 18 betrifft die Behandlung sogenannter Management Performance Measures (MPMs).13
IFRS 18 führt hierfür erstmals verbindliche Angabepflichten ein. Unternehmen müssen künftig:
- die verwendeten MPMs klar definieren,
- ihre Berechnung transparent erläutern und
- eine Überleitung zu vergleichbaren IFRS-Kennzahlen darstellen.
Diese Anforderungen sollen die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit unternehmensspezifischer Kennzahlen für Investoren erhöhen.14
Auswirkungen auf interne Berichterstattung und Planung
Schließlich kann IFRS 18 auch Auswirkungen auf die interne Berichterstattung und Unternehmensplanung haben. In vielen Organisationen orientiert sich das Management-Reporting an der Struktur des externen IFRS-Abschlusses.
Wird IFRS 18 erst spät in internen Reportingprozessen berücksichtigt, können Inkonsistenzen zwischen internen Steuerungsgrößen und externer Finanzberichterstattung entstehen. Insbesondere Mehrjahresplanungen, Budgetprozesse oder Impairment-Tests müssen gegebenenfalls an die neue Logik der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst werden.
Fakt ist: IFRS 18 kommt – und wer 2027 nicht ins Straucheln geraten will, sollte jetzt handeln: Im Gespräch mit Cedric Baran von der drjve AG fasst Manuel König die wichtigsten Änderungen durch IFRS 18 nochmal im nachfolgendem Video kompakt zusammen – und erklärt, wie Sie sich optimal auf 2027 vorbereiten.
IFRS 18: FAQ
Mit IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements" führt das International Accounting Standards Board (IASB) neue Anforderungen an die Darstellung der finanziellen Performance im IFRS-Abschluss ein. Ein Schwerpunkt liegt auf der Neustrukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of Profit or Loss).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig verpflichtend in die Kategorien Operating, Investing und Financing gegliedert. Darüber hinaus führt IFRS 18 verpflichtende Zwischensummen ein und erweitert die Angabepflichten zu Management Performance Measures (MPMs).
Ziel dieser Änderungen ist es, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen und Investoren eine klarere Analyse der Unternehmensperformance zu ermöglichen.
Die Einführung von IFRS 18 kann über die reine Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hinausgehen. In vielen Unternehmen sind auch Buchhaltungsprozesse, Kontenstrukturen, Reporting-Systeme sowie interne Kennzahlensysteme betroffen.
Unternehmen müssen insbesondere prüfen,
- wie Positionen künftig den Kategorien Operating, Investing oder Financing zugeordnet werden,
- ob bestehende Konten umgegliedert oder aufgeteilt werden müssen,
- ob Konsolidierungs- und Reportingsysteme angepasst werden müssen.
Damit betrifft IFRS 18 häufig nicht nur das externe Reporting, sondern auch interne Prozesse und Steuerungslogiken innerhalb des Unternehmens.
Nein. Obwohl IFRS 18 zunächst wie eine strukturelle Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint, gehen die Auswirkungen in der Praxis häufig darüber hinaus.
Die neuen Anforderungen können Anpassungen in der operativen Buchhaltung, im Reporting, in der Konzernkonsolidierung sowie bei internen Steuerungskennzahlen erforderlich machen. Viele Unternehmen nutzen die Einführung von IFRS 18 daher auch als Anlass, bestehende Kontenstrukturen, Datenflüsse und Reportingprozesse zu überprüfen und teilweise neu zu gestalten.
IFRS 18 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Da IFRS-Abschlüsse grundsätzlich Vergleichsinformationen enthalten müssen, sind Unternehmen verpflichtet, auch die Vergleichsperiode (z. B. das Geschäftsjahr 2026) entsprechend anzupassen. IFRS 18 ist dabei grundsätzlich retrospektiv anzuwenden.
Aus diesem Grund empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der Auswirkungen auf Systeme, Prozesse und Datenstrukturen.
IFRS 18 führt erstmals umfassende Anforderungen an sogenannte Management Performance Measures (MPMs) ein. Dabei handelt es sich um Leistungskennzahlen, die Unternehmen zur internen Steuerung verwenden und häufig auch extern kommunizieren.
Unternehmen müssen künftig diese Kennzahlen klar definieren, ihre Berechnung transparent erläutern und eine Überleitung zu den entsprechenden IFRS-Kennzahlen darstellen.
Diese neuen Angabepflichten sollen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen für Investoren verbessern.
IFRS 18 ist ein neuer internationaler Rechnungslegungsstandard, der die Darstellung von Finanzinformationen im Jahresabschluss neu regelt. Er ersetzt IAS 1 und schafft eine einheitlichere Definition der Struktur von Gewinn- und Verlustrechnungen. Ziel ist ein besserer Überblick über das finanzielle Ergebnis eines Unternehmens. Die Änderungen verbessern vor allem die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichterstattung. Der Standard betrifft auch die Darstellung im Anhang und die dazugehörigen Angaben.
IFRS 18 enthält neue Vorgaben zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur besseren Darstellung des Ergebnisses. Unternehmen müssen bestimmte Posten klaren Kategorien wie operativer Tätigkeit und Finanzierung zuordnen. Zusätzlich werden sogenannte „Management-defined Performance Measures" erstmals systematisch geregelt. Auch die Aggregation und Disaggregation von Informationen wird stärker konkretisiert, um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu erreichen. Die erweiterten Angaben im Anhang sollen die Aussagekraft der Berichte verbessern.
IFRS 18 gilt für alle Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Dazu zählen insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, aber auch andere Organisationen mit IFRS-Abschluss. Die neuen Regelungen wirken sich auf Konzern- und Einzelabschlüsse aus. Unternehmen müssen prüfen, wie sich die Änderungen auf ihr Ergebnis und die Darstellung von Eigenkapital und Finanzierung auswirken.
IFRS 18 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die frühzeitige Veröffentlichung des Standards gibt Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. In der Praxis empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der Wirkung auf bestehende Berichtsprozesse und interne Systeme. Eine frühere Anwendung ist möglich.
Quellen:
[1] IFRS Foundation, IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements, www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-18-presentation-and-disclosure-in-financial-statements/.
[2] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.4.
[3] Deloitte, Get ready for IFRS 18, www.deloitte.com/cz-sk/en/services/audit-assurance/analysis/get-ready-for-ifrs18.html.
[4] EY, IFRS 18 changes financial performance reporting, www.ey.com/en_gl/insights/ifrs/ifrs-18-changes-financial-performance-reporting.
[5] IFRS Foundation, IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements, www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-18-presentation-and-disclosure-in-financial-statements/.
[6] IFRS 18.117.
[7] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.12.
[8] IFRS 18.52.
[9] IFRS 18.53.
[10] IFRS 18.59.
[11] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.5.
[12] EY, Applying IFRS: IFRS 18 changes financial performance reporting, www.ey.com/en_gl/insights/ifrs/ifrs-18-changes-financial-performance-reporting.
[13] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.4.
[14] KPMG, Presentation and disclosure IFRS 18, assets.kpmg.com/content/dam/kpmgsites/xx/pdf/ifrg/2024/isg-first-impressions-presentation-and-disclosure-ifrs-18.pdf, S. 45.
[15] IFRS 18:10.
[16] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.4.
[17] IFRS Foundation, Project Summary: IFRS 18, www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/primary-financial-statements/ifrs-standard/projectsummary-ifrs18-april2024.pdf, S.2.
[18] Deloitte, IGAAP in Focus, IASB publishes new standard on presentation and disclosure in financial statements, iasplus.com/content/ebeb25b0-5e59-4675-bbcb-4b9fe921faf2, S. 4f.
[19] IFRS 18:C1.
[20] IFRS 18:31ff.
[21] KPMG, Presentation and disclosure IFRS 18, assets.kpmg.com/content/dam/kpmgsites/xx/pdf/ifrg/2024/isg-first-impressions-presentation-and-disclosure-ifrs-18.pdf, S. 45.